ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für MAKLERGESCHÄFTE

Allen Verträgen, die wir mit unseren Auftraggebern schließen, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.

Abweichende Vereinbarungen mit Auftraggebern oder Kunden bedürfen grundsätzlich und immer der Schriftform.

 

GESCHÄFTSZWECK

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und die Vermittlung von Immobilien aller Art (Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Grundstücken) zum Kauf, Verkauf, zur Vermietung und Verpachtung gerichtet.

 

ENTSTEHEN DES PROVISIONSANSPRUCHS

Der Anspruch auf die Maklerprovision (= Maklercourtage) entsteht, sofern durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein Hauptvertrag (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) zwischen dem Auftraggeber und dem Kunden oder Dritten zustande kommt.

Der Anspruch auf die Provision (=Courtage) besteht auch dann, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich angestrebten Zweckes tritt.

Der Provisionsanspruch bleibt im Falle der nachträglichen Auflösung des Vertrages, z.B. durch Rücktritt oder durch eine zwischen den Vertragsparteien vereinbarte auflösende Bedingung unberührt, sofern die Gründe für die Auflösung nicht im Verantwortungsbereich des Maklers liegen.

 

ALLEINAUFTRAG

Ist der APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co. KG ein Auftrag zum Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie erteilt worden, verpflichtet sich der/die Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler mit dem Geschäft zu beauftragen, eine Vermarktung zuzulassen oder zu dulden (sogenannter „Qualifizierter Alleinauftrag“) und/oder die Immobilie selbst - unter Umgehung des Maklervertrages - zu verkaufen/vermieten/verpachten oder in anderer Form einem Dritten zur Nutzung oder zu Eigentum zu überlassen.

 

Der qualifizierte Alleinauftrag wird über einen individuell vereinbarten Zeitraum geschlossen; der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Intervall (überlicherweise ein Kalender-Monat bis drei Kalender-Monate), wenn er nicht fristgerecht einen Monat vor Ablauf der Frist von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

 

ANGEBOTE

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Angaben, die zur Durchführung des Auftrages von der APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co. KG benötigt werden, vollständig und sachlich richtig zu erteilen.

 

Unseren Angeboten liegen diese eigentümerseitig erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote erfolgen immer unverbindlich und freibleibend.

Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Kunden bzw. den Auftraggeber bestimmt und von diesen vertraulich zu behandeln. Gibt der Kunde unsere Angebote oder damit in Zusammenhang stehende Informationen an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dieser Information einen Vertrag ab, der nach Maßgabe dieser Vereinbarung provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Leistung dieser Provisionszahlung in voller Höhe an die APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co. KG, Köln.

 

Die APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG ist nicht verpflichtet, einem Kaufgebot den Zuschlag zu erteilen. Die Annahme oder Ablehnung von Kaufgeboten liegt ausschließlich bei den Eigentümern der Immobilie. 
Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

Die APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG ist ebenso nicht verpflichtet, einem Mietangebot - auch nicht nach Vorlage der üblicherweise zu erbringenden Nachweise / Unterlagen - den Zuschlag zu erteilen. Die Annahme oder Ablehnung von Mietangeboten liegt ausschließlich bei den Eigentümern der Immobilie. 
Irrtum und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

 

VERTRAGSABSCHLUSS

Die APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss sowie auf eine Ausfertigung des Kauf-/Mietvertrages. Bei notariellen Kauf-/ Mietverträgen hat der Makler das Recht, seine Courtageanspruch in Form einer „Maklerklausel“ mit beurkunden zu lassen. Die Kosten der notariellen Beurkundung des Kaufs/Verkaufs trägt der Käufer.

Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG, so ist vom Auftraggeber Auskunft zu erteilen über den Vertragspartner und alle vereinbarten Vertragskonditionen (Kaufpreis, Mietkonditionen etc.) zur Berechnung des Provisionsanspruchs.

 

FÄLLIGKEIT DER PROVISION

Die Provision ist verdient und fällig mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages und/oder der Unterzeichnung eines Miet-/Pachtvertrages. Die Provision ist zahlbar ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungstellung an die APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG, Köln.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug und die APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG ist berechtigt, gemäß den einschlägigen rechtlichen Vorschriften Verzugszinsen zu berechnen.

 

PROVISIONSSÄTZE

Für unsere Tätigkeit gelten die nachstehend genannten Provisionssätze zwischen dem Kunden und der APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG als vereinbart. Grundsätzlich sind alle Provisionsansprüche erfolgsabhängig an die Vermittlung eines Objektes gekoppelt.

 

 

Der Mehrwertsteuersatz ist von der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 auf 16% gesenkt worden. Selbstverständlich wird dieser reduzierte Steuersatz an Käufer bzw. Verkäufer sowie Mieter / Pächter bzw. Vermieter/Pachtgeber vollständig weitergegeben.

 

 

Kauf
Für die Vermittlung und/oder den Nachweis einer Immobilie oder eines Grundstückes zum Kauf beträgt die Provision 3,57% incl. Mehrwertsteuer (= 3% zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer von 19%) bezogen auf den notariell beurkundeten Kaufpreis jeweils für den Käufer und den Verkäufer. (Provisionsregelung für Maklergeschäfte im Bundesland NRW).
Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes wird die Brutto-Provision entsprechend angepasst. Maßgeblich ist der am Stichtag der Rechnungsstellung gültige, gesetzliche Mehrwertsteuersatz.(*)

 

Vermietung und Verpachtung von Wohnraum
Für die Vermittlung von Mietverträgen für Wohnraum erhält die APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG eine Provision in Höhe von 2 Monatsgrundmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%), das entspricht 2,38 Monatsmieten. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes wird die Bruttokalkulation entsprechend angepasst.

Die Provision für die Vermietung trägt der Eigentümer der Mietimmobilie. Die Provision ist verdient und fällig mit Unterzeichnung des Mietvertrages.

Der Mieter bezahlt eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsgrundmieten incl. Mehrwertsteuer nur im Falle der direkten Beauftragung der APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG mit der Suche nach einem Mietangebot für Wohnimmobilien.

 

Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Flächen (Ladengeschäfte, Büros, Gastronomie, Produktions-, Ausstellungs- und Lagerräumen, Praxen etc.)

 

Für die Vermittlung von Miet-, Pacht- oder entgeltlichen Nutzungsverträgen für gewerbliche Flächen erhält die APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG eine Provision in Abhängigkeit von der vereinbarten Laufzeit und der Vertragsgestaltung:

  • Laufzeit des Mietvertrags von bis zu 10 Jahren – oder unbefristet:
    Die Provision beträgt 3 Brutto-Monatsmieten (= incl. Nebenkosten) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%), das entspricht 3,57 Monatsmieten. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes wird die Bruttokalkulation entsprechend angepasst.
  • Laufzeit des Mietvertrags von 10 Jahren und darüber:
    Die Provision beträgt 4 Brutto-Monatsmieten (= incl. Nebenkosten) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%), das entspricht 4,76 Monatsmieten. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes wird die Bruttokalkulation entsprechend angepasst.
  • Staffelmietverträge
    Bei Vereinbarung einer Staffelmiete im Miet-/Pachtvertrag wird als Bezugsgröße die durchschnittliche Brutto-Monatsmiete (= incl. Nebenkosten) bezogen auf die vereinbarte Laufzeit des Miet-/ Pachtvertrages zugrunde gelegt.

Der Provisionsanspruch entsteht die APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG gegenüber dem Vermieter/Verpächter.

Eine abweichende Provisionsregelung, d.h. die Übernahme der Provision durch den Mieter/Pächter, kann bei Auftragserteilung vertraglich vereinbart werden.

 

Vermittlung eines Vorkaufsrechts

Für die Vermittlung eines Vorkaufsrechts erhält die APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG eine Provision in Höhe von 1,19 % (incl. 19% Mehrwertsteuer) des Verkehrswertes des Objektes vom Vorkaufberechtigten.

Bei Ausübung des Vorkaufsrechtes erhält die APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG eine Provision in Höhe von 2,38 % (incl. 19% Mehrwertsteuer) des tatsächlich bezahlten Kaufpreises. (*)
Diese Provision ist zu tragen vom Käufer.

 

 

Sonderfall PROVISIONSFREIER VERKAUF

In Einzelfällen werden Immobilien-Objekte (Wohn- oder Gewerbeimmobilien) für den Erwerber provisionsfrei zum Kauf angeboten. Diese Objekte sind besonders gekennzeichnet, die entsprechende Information ist im Exposé niedergelegt.

 

Anwendbare Mehrwertsteuersätze

Die Erhebung der Mehrwertsteuer bei Maklergeschäften richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Sätzen der Mehrwertsteuer - derzeit 16% (befristet für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezemebr 2020).

 

TÄTIGWERDEN FÜR DRITTE

Die APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig oder provisionsfrei tätig zu werden.

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die von der APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG gemachten Angaben zu den Kauf-, Miet- und Pachtobjekten beruhen auf den Angaben und Mitteilungen der Eigentümer (im Einzelfall auch von Dritten wie Architekten, Gutachtern, Vermögens- und/oder Hausverwaltern usw.). 

Alle Unterlagen werden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Informationen kann aber grundsätzlich nicht übernommen werden. Von der APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG erstellte Exposés stellen deshalb nur eine orientierende Information dar.

Als Rechtsgrundlage für zugesicherte Eigenschaften einer Immobilie / eines Grundstückes gilt allein der notarielle Kaufvertrag bzw. der Miet- und Pachtvertrag.

 

Die Abtretung von Schadenersatzansprüchen durch Auftraggeber oder Interessenten ist ausgeschlossen.

Eine Haftung im gesetzlichen Umfang für Fehler infolge grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz bleiben davon unberührt.

 

Die APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG verfügt über eine Vermögenschaden-Haftpflicht-Versicherung. 

 

DATENSCHUTZ

Sämtliche vom Auftraggeber und allen Interessenten sowie Dritten erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telemedien-Gesetz (TMG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet und gespeichert.

Die Daten werden an Dritte nicht verkauft oder zu anderen Zwecken als ausschließlich dem der Auftragsausführung (mit Finanzierungsberatung beauftragte Banken/Finanzinstitute, Notar, Grundbuchamt, (Bau-)Behörden, beauftragte Architekten/Gutachter) weitergegeben.

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der APFELBACH IMMOBILIEN GmbH & Co.KG in ihrer jeweils aktuellen Fassung (s. entsprechende Abschnitte auf dieser Website).


SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lückenhaft oder unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen oder Regelungen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.


GERICHTSSTAND

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.

 

Stand: November 2020